Wie bei den schon bekannten ehemaligen KGVen der Pfarreiengemeinschaften wird die Verbandsvertretung KGV Pastoraler Raum aus Vertreter*innen jeder Kirchengemeinde gebildet. Hinzu kommen die Mitglieder des Leitungsteams des Pastoralen Raumes. Auch mit Blick auf die Aufagben gibt es große Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen zu den bereits alten KGVen.
Zusammensetzung (vgl. §26 und §27 KVVG)
- Die Verbandsvertretung besteht zum einen aus dem Leitungsteam PastR als geborenen Mitgliedern. Vorsitzende der Verbandvertretung des KGV PastR ist ein Mitglied des Leitungsteams Pastoraler Raum.
- Hinzukommen Delegierte aus den Mitgliedern der Verwaltungsräte der einzelnen, dem PastR angeschlossenen, Kirchengemeinden.
Die Anzahl der Delegierten der einzelnen Kirchengemeinden richtet sich dabei nach deren Katholikenzahlen:
– bis 5000 Katholiken ein Mitglied,
– bis 9000 Katholiken zwei Mitglieder,
– über 9000 Katholiken drei Mitglieder. - Der Bischof bestellt den Vorsitzenden der Verbandsvertretung des KGV PastR.
In der Regel übernimmt diese Aufgabe, das mit Verwaltungsaufgaben betraute Mitglied im Leitungsteam des PastR. - Der Stellvertrende Vorsitz wird durch die Verbandvertretung aus dem Kreis der Delegeierten der Kirchengemeinden gewählt.
Aufgaben (vgl. §25 und §26 KVVG)
- Die Verbandsvertretung nimmt die Aufgaben des Verbandes einschließlich der Vermögensverwaltung wahr.
- Sie vertritt den Kirchengemeindeverband im Rechtsverkehr.
- Ihr obliegt die rechtliche Vorbereitung und Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen im Pastoralen Raum.
- Sie ist zuständig für den Abschluss von Mietverträgen für Büro- und sonstige Gewerberäume sowie der Abschluss von Verträgen zu deren Ausstattung.
- Das Erstellen, Auslegen und Beschließen des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses nach der jeweils geltenden Haushaltsordnung sind Aufagbe der Verbandvertretung.
- Die Verbandsvertretung ist zuständig für die Organisation und die Durchführung des Arbeitsschutzes im Pastoralen Raum in Abstimmung mit dem Bistum;
- Weiterhin fallen der Abschluss von Verträgen zu dezentralen Einrichtungen mit dem Bistum (z. B. nach AGG, HinSchG, KDG) in Ihren Aufgabenbereich.
- Seit dem 1. Januar 2026 ist die Verbandvertretung Dienstgeber für das nichtpastorale Personal der angeschlossenen Kirchengemeinden. d.h, ihr obliegt die Personalbewirtschaftung (insbesondere Personalplanung, -beschaffung, -einsatz, -führung, -entwicklung) für die Bereiche Liturgischer Dienst (das sind Küster-, Organis -ten-, Chorleiterdienste), Pfarrsekretariat, Reinigungsdienst, Hausmeisterdienst und Anlagenpflege.
- Die Verbandsvertretung entsendet ein Mitglied in den Rat des Pastoralen Raumes.




