Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus.
Wer kann Kandidatenvorschläge einreichen?
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist. Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,
- für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung
aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
- der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
- der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
- der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
- der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.
Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im
Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind.
Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.
Bis wann können Kandidatenvorschläge eingereicht werden?
Wahlvorschläge können eingereicht werden bis zum 30.01.2026 an Silke Höhne, Hubertusstraße 33, 66809
Nalbach oder per Mail: silke.hoehne@bistum-trier.de